Lexikon
Begriffe aus Softwareentwicklung und Automatisierung – kurz, ohne Marketing, mit dem, was für eine Entscheidung im Unternehmen zählt.
Abnahme im Softwareprojekt: wann ein Modul als geliefert giltMit der Billigung des Werks wechseln Vergütungsanspruch, Risiko und Beweislast die Seite. § 640 BGB macht daraus einen Termin, den ein Softwareprojekt vorbereiten muss.API-Schnittstelle: wie Systeme Daten automatisch austauschenEine API-Schnittstelle lässt zwei Programme Daten austauschen, ohne Export und Nachtrag von Hand. Muster, Bausteine und die Fehlerquellen, an denen Anbindungen scheitern.Datenmigration: Bestände prüfbar in ein neues System überführenDer Umzug von Beständen gelingt nicht am Stichtag, sondern in den Proben davor — fertig ist er erst, wenn Zählungen und Summen beider Seiten übereinstimmen.Dienstvertrag: wann die Tätigkeit geschuldet ist und nicht das ErgebnisDienstverträge nach § 611 BGB decken laufende Arbeit ab: Betreuung, Weiterentwicklung, Beratung. Bezahlt wird der Aufwand, geprüft wird die Fachlichkeit – eine Abnahme gibt es nicht.DSGVO-konforme Softwareentwicklung: was im Vertrag und im Code stehen mussDatenschutz ist Teil der Leistungsbeschreibung, nicht ein Kapitel danach. Rollen, Auftragsverarbeitungsvertrag, technische Maßnahmen, Datenstandort und Löschkonzept im Überblick.EDI-Schnittstelle: Aufbau, Formate, TestBelege als strukturierte Nachrichten zwischen zwei Unternehmen: Formate, Nachrichtenarten, der Aufbau in der eigenen Anwendung und die Prüfungen vor der Freischaltung.Festpreis oder Tagessatz: welches Abrechnungsmodell wann trägtDas Abrechnungsmodell verteilt das Schätzrisiko. Fester Preis, Aufwand nach Tagessatz, Etappen und Budgetdeckel im Vergleich – mit den Voraussetzungen, die jedes Modell braucht.Individualsoftware oder Standardsoftware: wann sich Eigenentwicklung lohntEin Produkt vom Markt oder eine eigene Anwendung? Entscheidend ist, ob ein Ablauf das Unternehmen unterscheidet – und was die Umwege kosten, die ein Standardprodukt erzwingt.Interim-Management: befristete Verantwortung im SoftwareprojektInterim heißt „unterdessen“: Eine Aufgabe wird für einen begrenzten Abschnitt übernommen und endet mit einem verabredeten Zustand, nicht mit einer Kündigungsfrist.Kündigung eines Werkvertrags im Softwareprojekt: Rechte, Geld, ÜbergabeDer Besteller darf jederzeit aussteigen — die Vergütung bleibt weitgehend bestehen, abzüglich des Ersparten. Entscheidend wird dann, was ein Softwareprojekt am Tag danach übergeben kann.Lastenheft und Pflichtenheft: was hineingehört und wer es schreibtDas eine Dokument stellt die Aufgabe, das andere antwortet mit der Lösung. Gliederung beider Seiten, prüfbare Abnahmekriterien und der Umgang damit in agilen Vorhaben.Legacy-Modernisierung: Altsysteme ablösen, ohne den Betrieb zu stoppenEin Altsystem wird selten abgeschaltet und neu gestartet, sondern schrittweise abgelöst, während beide Seiten laufen. Strategien, Datenübernahme und die typischen Risiken.Leistungsbeschreibung im Werkvertrag: Grundlage der AbnahmeSie benennt den geschuldeten Erfolg und ist damit der Maßstab für Vergütung, Übergabe und spätere Gewährleistung. Was hineingehört, wie genau es sein muss und wer welchen Teil schreibt.Mängelhaftung im Werkvertrag: Rechte des AuftraggebersEin Sachmangel liegt vor, wenn das Werk von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. § 634 BGB ordnet die Rechte des Bestellers in eine feste Reihenfolge, an deren Anfang die Nacherfüllung steht.MVP-Entwicklung: die kleinste Version, die eine Annahme prüftEine MVP-Entwicklung prüft mit einer Kernfunktion, einem Nutzerkreis und einem messbaren Kriterium die Annahme, an der ein Vorhaben hängt – und endet mit einer Entscheidung.PostgreSQL für Unternehmensanwendungen: eine Datenbank statt vier SystemenStrukturierte Tabellen, flexible Felder, Textsuche und Vektorsuche in einem System: was das für Unternehmensanwendungen bedeutet – und wo die Grenzen liegen.REST-Schnittstelle im AnwendungsentwurfAdressen statt Funktionsnamen, sprechende Statuscodes, Zustandslosigkeit: wie REST entworfen, versioniert und geprüft wird — und wann Ereignis oder Datei besser passen.Schnittstelle (EDV): was in der Datenverarbeitung darunter fälltGemeint ist der festgelegte Übergabepunkt zwischen zwei Programmen — eine Vereinbarung darüber, welche Daten in welcher Form und aus welchem Anlass die Seite wechseln.Technische Schulden: was sie kosten und wie man sie abbautAbkürzungen im Code sparen heute Zeit und verteuern morgen jede Änderung. Wie man den Bestand sichtbar macht, priorisiert und im laufenden Betrieb Stück für Stück abträgt.Werkvertrag vs. Arbeitnehmerüberlassung: woran die Praxis den Unterschied erkenntNicht der Vertragstext entscheidet, sondern der Projektalltag: Weisungsrecht, Eingliederung und Berichtswege. Merkmale, Prüfkriterien und die Rechtsfolgen des AÜG im Überblick.Werkvertrag: Ergebnis, Abnahme und Vergütung im SoftwareprojektGeschuldet ist ein Ergebnis, nicht der Einsatz von Zeit. Werkverträge stehen in den §§ 631 ff. BGB und leben von einer Leistungsbeschreibung, die prüfbare Abnahmekriterien enthält.
Sagen Sie uns, was am Ende da sein soll
Sie schildern die Aufgabe, wir sagen offen, ob sie zu uns passt. Passt sie nicht, nennen wir Ihnen den Grund.